Ein Mensch, dem Sie nahe stehen, ist gestorben. Wir entbieten Ihnen unser herzliches Beileid!
Jemand ist gestorben: Was tun im Todesfall?
Der Tod ist ein Moment des Lebens, welcher unseren Alltag herausfordert und wo vieles ausser Rand und Band geworfen wird. Der Tod ist aber nach unserem Glauben ein Übergang in das andere Leben, ein Heimgang zu unserem Schöpfer. Wir glauben an die Gemeinschaft aller Lebenden und Toten, darum beten und begleiten wir sowohl den Verstorben mit Gebet und Ritual als auch die Zurückgebliebenen.
Vielleicht haben Sie gerade einen lieben Menschen verloren und fühlen sich wie oben beschrieben. Der Tod bewegt viel, manches davon lässt sich besser ertragen, wenn man nicht alleine ist, wenn Angehörige und / oder Freunde, Freundinnen da sind, Menschen, die mittragen, was mitgetragen werden kann.
Mit den untenstehenden Informationen möchten wir Ihnen den Weg zur Beerdigung oder Beisetzung möglichst einfach machen:
Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Nachdem Sie im Besitz einer Todesfallbescheinigung durch den Haus-/Notfall-Arzt, durch die Spital- oder Heim-verwaltung sind, nehmen Sie mit dem Zivilstandsamtes Ihrer Wohngemeinde Kontakt auf und melden Sie sich für ein Gespräch an. Dort werden Sie dann über die weiteren Schritte informiert und es wird zusammen mit Ihnen geklärt, wer die Abdankungsfeier halten wird.
Müssen Sie am Wochenende die Dienste des Zivilstandsamtes in Anspruch nehmen, so gibt Ihnen der beigezogene Arzt oder das Bestattungsinstitut nähere Auskünfte.
Anschliessend wird Sie der zuständige Seelsorger, Pfarrer Benignus Ogbunanwata oder die Mitarbeiterin vom Pfarrbüro, umgehend anrufen, um ein Gesprächstermin zu vereinbaren. Beim Traugespräch geht es um inhaltliche Details der Abdankungsfeier oder Requiem (Messe für die Verstorbenen).
Ihre Pfarrei nimmt Abschied
Wenn Sie mit der Veröffentlichung der Todesfallmeldung Abschied einverstanden sind, wird in der Regel am Sonntag nach dem Todesfall im Gottesdienst dies bekannt gegeben sowie im Schaukasten publiziert. Diese Mitteilung gibt der Pfarrei noch einmal Gelegenheit, Abschied zu nehmen, vor allem auch, wenn die Beerdigung im engsten Familienkreis stattgefunden hat. Zudem besteht die Möglichkeit – in Absprache mit dem Pfarrer – den sog. „Dreissigsten“ zu feiern: ca. 30 Tage nach dem Tod kann in einem Gottesdienst des verstorbenen Menschen gedacht werden.
Jahresgedächnis
Zum ungefähren Zeitpunkt des Todestages treffen sich die Angehörigen jährlich zu einem Gottesdienst. Für dieses Ritual gibt es die Möglichkeit, eine „Jahrzeit-Stiftung“ für die Dauer von 25 Jahren abzuschliessen. Der gewünschte jährliche Termin wird rechtzeitig mit dem Pfarramt abgesprochen. Das Stiftungskapital beträgt CHF 500.–.
Mess-Stipendien
Das Mess-Stipendium ist nicht eine «Bezahlung» der heiligen Messe. Mit der Übergabe des Stipendiums ist in der Regel ein bestimmtes Fürbitteanliegen verbunden, die sogenannte Intention, die der beauftragte Priester während der Zelebration einer Messe aufzunehmen hat. Das Stipendium wird aber nicht während, sondern ausserhalb des Gottesdienstes überreicht als eine Form der Teilnahme am Gottesdienst Eucharistiefeier und beträgt CHF 10.–.
Kontakt für Trauergespräch
Benignus Ogbunanwata
Pfarrer
Franziska Bosshard
Pfarreisekretärin m.b.A.